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Farmgezogene Riesen-  fortwährend große Mengen an Muscheln zu produ-       farmgezogener T. crocea durch die betreffenden
muscheln – Spielball  zieren, wenn diese aufgrund gesetzlicher Handels-    Behörden konsequent und ausnahmslos verweigert,
der Behörden.         beschränkungen nicht verkauft werden durften. In     mit den abenteuerlichsten Begründungen, die auch
                      der Muschelfarm einer philippinischen Universität    ein großes Maß an Fantasie verrieten. So blockierten
                      in Pangasinan standen beispielsweise in den späten   die Vertreter der staatlichen Genehmigungsbehörde
                      90er-Jahren rund 7.000 semiadulte T. gigas mit ca.   Exporte farmgezogener T. crocea mit dem Hinweis
                      70 cm Schalenlänge in der Flachwasserzone gewis-     darauf, dass „keine Nachzuchterlaubnis für Riesen-
                      sermaßen zweckfrei herum, eine Monokultur, die ein   muscheln“ vorliege – in einem Muschelfarmprojekt,
                      Dorado für parasitäre Organismen oder Infektionen    das von einer staatlichen Universität durchgeführt
                      darstellte. Innerhalb weniger Wochen hätte sich      und von der philippinischen Regierung mitfinanziert
                      diese Ocean Nursery durch das rasante Ausbreiten     wurde. Zeitgleich konnten aber naturentnommene
                      eines virulenten Erregers in einen gigantischen Mu-  T. crocea problemlos und völlig legal ausgeführt
                      schelfriedhof verwandeln können. Die einzige Lö-     werden. Nachdem dann Nachzuchtgenehmigungen
                      sung war die landesweite Verteilung der Tiere auf    beschafft worden waren, blockierten die Behörden
                      zahlreiche Habitate in dem großen Projekt „7000      den kommerziellen Export der nachgezogenen
                      clams for 7000 islands“.                             T.-crocea-Exemplare mit der Begründung, die Uni-
                                                                           versität besitze keine Geschäfts-Lizenz und dürfe
                      Exportverbote für Nachzuchtmuscheln                  nicht kommerziell aktiv sein. Auch die von den Be-
                         Auch mit den kleineren Arten sah es nicht besser  hörden stets geforderte sichere Unterscheidung zwi-
                                                                           schen Nachzuchtmuschel und Naturentnahme, die
                      aus. Ich selbst konnte für wissenschaftliche Zwecke  Missbrauch verhindern sollte, war bei T. gigas und
                      zweimal eine Ausfuhrgenehmigung für farmgezo-        T. derasa praktisch entbehrlich, denn in freier Wild-
                      gene Riesenmuscheln einer philippinischen Farm       bahn waren diese Arten auf den Philippinen durch die
                      erhalten, doch der allgemeine kommerzielle Export    Speisefischerei praktisch vollständig ausgerottet.
                      dieser Tiere wurde bis heute verwehrt. Paradoxer-
                      weise wurde sogar in den Jahren 1994 und 1995, als      Anstatt die Farmzucht von Riesenmuscheln nach
                      der Export naturentnommener T. crocea von den Phi-   Kräften zu fördern und damit einem küstenreichen
                      lippinen noch erlaubt war, der kommerzielle Export   und finanzschwachen tropischen Land eine ökolo-

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