Page 82 - Gartenteich Ausgabe 02/2019 - Zeit fürs Hobby
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Rechtliche Aspekte






                                  beim Koikauf











                           Beim Koikauf handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf,
                   für den es gesetzliche Regelungen sowie Rechte und Pflichten für Käufer
                               bzw. Verkäufer gibt. Robert Jungnischke ist Sachverständiger für
                       Koihaltung, Koiteichbau und Koibewertung und fasst alles Wichtige
                                        in diesem Beitrag für Sie zusammen.






              Der Koikauf beim Händler wird als Verbrauchsgüterkauf   beispielsweise vor, wenn er auf offener Straße, bei privaten
              (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) verstanden. Ein solcher liegt vor,   Treffen, beim Verbraucher zu Hause oder auf vom Unter-
              wenn der Verbraucher vom Unternehmer eine bewegliche   nehmer organisierten Reisen (Japanreisen) geschlossen wird.
              Sache kauft, dazu gehören rechtlich auch Tiere (§ 90a BGB).
              Verbraucher (§ 13 BGB) ist dabei jede natürliche Person, die   Der Kaufvertrag kommt dabei nicht erst mit der schriftli-
              nicht überwiegend für gewerbliche Zwecke kauft. Unterneh-  chen Bestätigung, sondern direkt mündlich zustande. Der
              mer (§ 14 BGB) ist jede natürliche oder juristische Person,   Unternehmer kann sich daher nicht darauf berufen, dass die
              die in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit verkauft. Ein   mündlich getroffene Vereinbarung noch kein Vertrag sei,
              Verbrauchsgüterkauf liegt demnach vor, wenn der Kunde   weil dieser erst im Geschäftsraum zustande gekommen wäre.
              den Koi bei einem vermeintlichen Händler kauft, egal, ob
              ein Vorortgeschäft abgeschlossen wird oder der Vertrag über   Das Widerrufsrecht
              andere Vertriebsformen und -wege zustande kommt.
                                                                    Beim Fernabsatzvertrag und bei außerhalb von Geschäfts-
              Der Fernabsatzvertrag                                 räumen geschlossenen Verträgen räumt das Gesetz grund-
                                                                    sätzlich ein Widerrufsrecht des Käufers (§ 312g Abs. 1 BGB)
              Ein Verbrauchsgüterkauf kann zudem ein Fernabsatzvertrag   ein. Die Frist, bis zu deren Ende der Verbraucher seine
              (§ 312c BGB) sein. Dieser liegt vor, wenn sich Käufer und   Willenserklärung und damit im Ergebnis den Kaufvertrag
              Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrags nicht die Hand   widerrufen kann, beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB).
              schütteln können oder der Unternehmer sich eines für den
              Fernabsatz organisierten Vertriebswegs bedient, z.B. Verkauf   Die Frist zum Widerruf nach § 356 Abs. 2 BGB beginnt
              über seine Homepage, einen Katalog oder bei eBay.     jedoch erst, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat und
                                                                    er vom Unternehmer korrekt und in geeigneter Form von
              Der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen             seinem Widerrufsrecht unterrichtet wurde. Dabei genügt
                                                                    beim Fernabsatzvertrag eine Form, die der genutzten Fern-
              Ein Verbrauchsgüterkauf kann zudem als „außerhalb von   kommunikation in seiner Art und Weise angepasst ist.
              Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ (§ 312b BGB)
              vorliegen. Hier schließen beide Parteien bei gleichzeiti-  Beim außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
              ger körperlicher Anwesenheit den Vertrag außerhalb der   Vertrag müssen die Informationen hingegen auf einem
              Geschäftsräume des Unternehmers ab oder der Unterneh-  dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Dazu gehören
              mer macht sein verbindliches Angebot außerhalb seiner   beispielsweise Papier, externe Speichermedien und E-Mails
              Geschäftsräume – auch wenn der Verbraucher dieses erst   mit Volltext oder PDF-Datei. Ein Verweis oder auch Link auf
              in den Geschäftsräumen annimmt. Solch ein Vertrag liegt   die Homepage des Unternehmers genügt indessen nicht.



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