Page 21 - diy Fachmagazin Ausgabe 12/2019
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ben; dem kamen die beteiligten      ken begegnen. Dies ist jedoch         Geheimen erfolgt. Eine Einkaufs-      Verstößen, die üblicherweise
Parteien nach, um eine drohende     nicht immer zutreffend.               kooperation muss ein Mindest-         mit Bußgeldern geahndet wer-
Intervention der Kartellbehörde                                           maß an Einsparungspotenzial,          den. In einem solchen Fall hel-
zu vermeiden.                           Ein Verstoß gegen das Kar-        Größen- oder anderen Effizienz-       fen Marktanteile von weniger
                                    tellrecht ist nämlich auch unter-     vorteilen aufweisen können und        als 15 Prozent nicht weiter, da
    In Frankreich und auf europä-   halb der Schwelle von 15 Prozent      Verbraucher daran beteiligen.         es für Kartellverstöße keine Min-
ischer Ebene werden derzeit kar-    denkbar, wenn die Kooperations-       Sofern dies nicht der Fall ist, gibt  destaufgreifschwelle gibt. Auch
tellbehördliche Verfahren gegen     partner etwa wettbewerblich re-       es auch keinen Grund für die An-      Mittelstandskartelle sind nur
eine ganze Reihe von Einkaufs-      levante Informationen miteinan-       wendung der oben beschriebe-          ausnahmsweise zulässig, wenn
kooperationen im Lebensmittel-      der austauschen, ohne dass der        nen 15-Prozent-Regel.                 sie auf Rationalisierung ausge-
handel geführt, darunter die Ko-    Austausch für den gemeinsamen                                               richtet sind, also die beschrie-
operation von Europas größten       Einkauf erforderlich ist. Mitglieder      Werden im Rahmen von              benen Effizienzgewinne mit sich
Supermärkten Carrefour und Tes-     von Einkaufskooperationen sind        Kooperationen beispielsweise          bringen; ohne diese sind auch
co. Im Raum stehen unter an-        in aller Regel unmittelbare Wett-     Rabattforderungen an die Lie-         Kooperationen des Mittelstands
derem Verstöße im Zusammen-         bewerber und müssen daher äu-         feranten gestellt, denen keiner-      nicht privilegiert.
hang mit Rabattforderungen und      ßerste Vorsicht walten lassen,        lei erkennbare Gegenleistung
dem Austausch sensibler Infor-      dass ihre Koordination nicht über     gegenübersteht, weil weder                Betroffenen Handelsunter-
mationen zwischen Wettbewer-        den Kern der Zusammenarbeit,          zusätzliche Mengen abgenom-           nehmen ist häufig nicht bewusst,
bern.                               nämlich die Warenbeschaffung,         men werden noch die Nachfrage         dass es im Zusammenhang mit
                                    hinausgeht.                           durch Zusammenlegung der Be-          Einkaufskooperationen eine
    Eine Missachtung des Kar-                                             stell-, Liefer-, Lager- oder Abrech-  feine Linie zu beachten gibt, um
tellrechts setzt die jeweiligen         Es ist beispielsweise darauf      nungsstrukturen gebündelt wird,       die Vorteile der Kooperation ri-
Kooperationspartner erhebli-        zu achten, dass keine für die         erinnert das eher an ein wettbe-      sikofrei in Anspruch nehmen zu
chen Risiken aus. Bußgelder von     Vertriebstätigkeit relevanten In-     werbswidriges Kartell als an          können. Einkaufsallianzen und
bis zu zehn Prozent des Konzern-    formationen wie etwa Vereinba-        eine wettbewerbsfördernde Ein-        den Parteien ist daher zu emp-
vorjahresumsatzes können die        rungen über Werbemaßnahmen            kaufskooperation. Ein Beispiel        fehlen, sich im Hinblick auf das
Folge sein, in Deutschland sogar    oder Zuschüsse der Lieferanten        für Forderungen ohne Gegen-           Kartellrecht gut zu informieren.
Bußgelder von bis zu einer Mil-     hierzu in die Hände des oder der      leistung sind die sogenannten         Angestrebte Einsparungen und
lion Euro gegen Privatpersonen.     anderen Kooperationspartner           „Chefrabatte“, bei denen der Ge-      Kostensenkungen könnten die
Dazu kommen möglicherweise          gelangen oder diesbezüglich gar       schäftsführer eines Handelsun-        Kooperationspartner ansonsten
Risiken aus Klagen geschädig-       eine Abstimmung stattfindet. Die      ternehmens am Jahresende an           teuer zu stehen kommen. n
ter Marktbeteiligter. Mit anderen   Grenze des Zulässigen ist häufig      die Lieferanten herantritt und je
Worten: Prävention lohnt sich.      überschritten, wenn sich die Ver-     nach dem durch die Kooperation         Die Autorin:
                                    treter der kooperierenden Han-        insgesamt erzielten Einkaufsum-
    Grundsätzlich regiert in der    delsunternehmen mit Lieferan-         satz nachträglich nochmals ei-          Dr. Michaela Westrup,
kartellrechtlichen Anwendungs-      ten zu gemeinsamen Verhand-           nen Rabatt verlangt, und zwar           LL.M. (Chicago)
praxis in der EU die im Ansatz      lungen an einen Tisch setzen          ohne Beteiligung der anderen            Rechtsanwältin bei
nicht zu beanstandende Auffas-      und bei dieser Gelegenheit auch       Kooperationspartner. Der Aus-           Reed Smith LLP, München
sung, dass Einkaufskooperatio-      Vertriebsmaßnahmen für die            tausch von Preis- und Mengen-
nen wettbewerbsfördernd sind,       kommende Saison diskutieren.          informationen im Rahmen der-
wenn sie klein- oder mittelständi-                                        artiger Allianzen ist dann höchst
schen Unternehmen einen struk-          Noch grundsätzlichere Be-         riskant. Verstärkt wird der Ein-
turellen Nachteilsausgleich ge-     denken bestehen, wenn Ein-            druck der Unzulässigkeit, wenn
genüber größeren Wettbewer-         kaufskooperationen ihrem wirt-        die Partnerschaften regelmäßig
bern ermöglichen. Regelmäßig        schaftlichen Zweck nach auf           wechseln und für eine bedenkli-
wird deshalb davon ausgegan-        die Preisabsprachen und eine          che Transparenz im betreffenden
gen, dass Einkaufskooperatio-       daraus resultierende Rendite-         Handelsmarkt sorgen.
nen bis zu gemeinsamen Markt-       maximierung der Kooperations-
anteilen der Kooperationspartner    partner reduziert sind. Die Ko-           Kartelle gehören im deut-
von 15 Prozent im betreffenden      operation trägt dann Züge eines       schen und europäischen Kar-
Einkaufs- bzw. Vertriebsmarkt       verbotenen Beschaffungskar-           tellrecht zu den schwersten
keinen kartellrechtlichen Beden-    tells, auch wenn dies nicht im

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