Page 9 - Caridina Ausgabe 1/2019
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Diese Unternehmen Exotenhaltung ist gesetzlich geschützt
unterstützen Sie
mit Produkten und
Service bei der Pflege
Ihres Aquariums: In fast der Hälfte aller deutschen Haus- gensatz zu individuellen Grundrechten und
halte leben Heimtiere. Auch die private allgemeinen Verfassungsprinzipien. Die
Haltung von „exotischen“ Heimtieren wie Rechte von Haltern, aber auch Gewerbe-
Fischen, Reptilien, Vögeln, Säugetieren treibenden würden regelmäßig ohne trag-
und Wirbellosen (Bild: Winkerkrabbe) be- fähige juristische Grundlage durch den
sitzt eine hohe gesamtgesellschaftliche Gesetzgeber beschnitten. Das Schädigungs-
Bedeutung. Durch den Wissenszuwachs potenzial sogenannter „exotischer Gefahr-
engagierter Tierhalter sowie mithilfe mo- tiere“ ist beinahe bei null einzuschätzen.
derner Technik ist es heute gut möglich, Obwohl in Deutschland mehrere Hundert-
auch Arten zu pflegen und zu züchten, tausend „gefährliche Exoten“ gehalten wer-
die früher in der Haltung als schwierig den, kommt es nur in seltensten Einzelfällen
galten. Die Beiträge der
privaten Tierhalter zum
Tier- und Artenschutz kön-
nen kaum hoch genug ein- Foto: Oliver Mengedoht
geschätzt werden.
Trotzdem gibt es mehr
und mehr gesetzgeberi-
sche Maßnahmen zur Be-
schränkung der privaten
Tierhaltung, etwa durch
Gefahrtiergesetze in eini-
gen Bundesländern. Die
Gefahr ist groß, dass es
durch diese Gesetze schrittweise zu wei- zu gesundheitsrelevanten Schädigungen,
GLAS GARTEN teren Beschneidungen der „Exoten“- und die eine derartige Einschränkung der Tier-
damit gesamten Tierhaltung kommt, be- haltung rechtlich keinesfalls rechtfertigen.
feuert durch emotionale Scheinargumente Die Studie von Spranger wurde als Band
radikaler Tierrechtsorganisationen. 11 in der Reihe „Recht: Forschung und Wis -
In der Studie „Heimtierhaltung und Ver - senschaft“ im Münsteraner LIT-Verlag ver-
fassungsrecht“ des international renom- öffentlicht. Sie wurde auf Initiative der
mierten Bonner Juristen Prof. Dr. Dr. Tade Deutschen Gesellschaft für Herpetologie
M. Spranger heißt es nun klar: „Die Haltung und Terrarienkunde (DGHT) zusammen
von Heimtieren genießt einen umfassenden mit zahlreichen Partnerverbänden auf den
verfassungsrechtlichen Schutz, insbeson- Weg gebracht und soll künftig für den Ge-
dere über das Allgemeine Persönlichkeits- setzgeber wie auch im gerichtlichen Voll-
recht.“ Ein Großteil der aktuell geltenden zug als wichtige Entscheidungsgrundlage
Gefahrtierregelungen stehe daher im Ge- dienen.
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