Page 9 - Caridina Ausgabe 1/2019
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Diese Unternehmen                Exotenhaltung ist gesetzlich geschützt
                      unterstützen Sie
                     mit Produkten und

                    Service bei der Pflege

                      Ihres Aquariums:               In  fast  der  Hälfte  aller  deutschen  Haus-  gensatz zu individuellen Grundrechten und
                                                     halte  leben  Heimtiere.  Auch  die  private  allgemeinen  Verfassungsprinzipien.  Die



                                                     Haltung von „exotischen“ Heimtieren wie  Rechte von Haltern, aber auch Gewerbe-


                                                     Fischen,  Reptilien,  Vögeln,  Säugetieren  treibenden würden regelmäßig ohne trag-

                                                     und Wirbellosen (Bild: Winkerkrabbe) be-  fähige  juristische  Grundlage  durch  den
                                                     sitzt  eine  hohe  gesamtgesellschaftliche  Gesetzgeber beschnitten. Das Schädigungs-



                                                     Bedeutung.  Durch  den  Wissenszuwachs  potenzial sogenannter „exotischer Gefahr-
                                                     engagierter Tierhalter sowie mithilfe mo-  tiere“ ist beinahe bei null einzuschätzen.

                                                     derner Technik ist es heute gut möglich,  Obwohl in Deutschland mehrere Hundert-

                                                     auch  Arten  zu  pflegen  und  zu  züchten,  tausend „gefährliche Exoten“ gehalten wer-
                                                     die  früher  in  der  Haltung  als  schwierig  den, kommt es nur in seltensten Einzelfällen
                                                     galten.  Die  Beiträge  der
                                                     privaten  Tierhalter  zum
                                                     Tier- und Artenschutz kön-
                                                     nen kaum hoch genug ein-                                              Foto: Oliver Mengedoht
                                                     geschätzt werden.
                                                       Trotzdem gibt es mehr
                                                     und  mehr  gesetzgeberi-
                                                     sche Maßnahmen zur Be-
                                                     schränkung  der  privaten
                                                     Tierhaltung,  etwa  durch

                                                     Gefahrtiergesetze in eini-
                                                     gen  Bundesländern.  Die
                                                     Gefahr  ist  groß,  dass  es

                                                     durch diese Gesetze schrittweise zu wei-  zu  gesundheitsrelevanten  Schädigungen,

                    GLAS GARTEN                      teren Beschneidungen der „Exoten“- und  die eine derartige Einschränkung der Tier-

                                                     damit gesamten Tierhaltung kommt, be-  haltung rechtlich keinesfalls rechtfertigen.


                                                     feuert durch emotionale Scheinargumente   Die Studie von Spranger wurde als Band
                                                     radikaler Tierrechtsorganisationen.  11 in der Reihe „Recht: Forschung und Wis -



                                                       In der Studie  „Heimtierhaltung und Ver -    senschaft“ im Münsteraner LIT-Verlag ver-




                                                     fassungsrecht“  des  international  renom-  öffentlicht.  Sie  wurde  auf  Initiative  der
                                                     mierten Bonner Juristen Prof. Dr. Dr. Tade  Deutschen Gesellschaft für Herpetologie
                                                     M. Spranger heißt es nun klar: „Die Haltung  und  Terrarienkunde  (DGHT)  zusammen
                                                     von Heimtieren genießt einen umfassenden  mit zahlreichen Partnerverbänden auf den

                                                     verfassungsrechtlichen  Schutz,  insbeson-  Weg gebracht und soll künftig für den Ge-
                                                     dere über das Allgemeine Persönlichkeits-  setzgeber wie auch im gerichtlichen Voll-
                                                     recht.“ Ein Großteil der aktuell geltenden  zug als wichtige Entscheidungsgrundlage

                                                     Gefahrtierregelungen stehe daher im Ge-  dienen.















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       CAR2019-01_Inhalt_Buch_OK.indb   9                                                                            18.01.2019   09:34:17
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