Page 3 - Caridina Ausgabe 01/2021
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Liebe Wirbellosenfreunde,
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abstrus und undenkbar – wird Tierhaltung in Berlin bald komplett verboten? Solche
Befürchtungen können Aquarianer und andere Tierfreunde kommen, wenn man sieht,
dass der Senat der radikalen Tierrechtsorganisation PETA ein Verbandsklagerecht ein-
geräumt hat (was ihr in Baden-Württemberg mehrfach vor Gericht verwehrt wurde).
Damit könnten die „Spendenstaubsauger“, die bis zu 97 Prozent der Kreaturen in ihren
Tierheimen in den USA einschläfern, künftig solange gegen eine Verordnung klagen, bis
sie ihnen passt – etwa gegen eine Gefahrtierordnung, die nur wenige Arten umfasst, bis
praktisch alle Reptilien oder „Exoten“ darauf stehen und als „gefährliche Tiere“ komplett
verboten werden.
Bei Hundeführerscheinen, Tierbörsen, Tierheimen und Zoos könnte PETA demnächst
mitreden – so steht es im neuen Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz (BlnTSKVKG), das
Rot-Rot-Grün beschlossen hat. Absurd auch deswegen, weil PETA nach eigener Aussage (!)
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überhaupt keinen Tierschutz betreibt: „Wir machen gar
keinen Tierschutz, wir arbeiten für Tierrechte“, schrieb
Hendrik Thiele, Leiter des Bereichs „Kreation & Großpro-
jekte“ bei PETA Deutschland. Der „Verein“ erfüllt also
nicht einmal den ersten Punkt des TierSchMVG (Gesetz
über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht
für anerkannte Tierschutzorganisationen“.
Wohin soll das noch alles führen?
Im Namen der ganzen Redaktion wünsche ich Euch
eine spannende Lektüre.
Viel Spaß beim Lesen! Herzlichst, Euer
O�i�er Men�edoht
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CAR2021-01_Umlauf.indb 3 01.02.2021 16:07:54