Page 63 - Aquaristik Fachmagazin Ausgabe 03/2022
P. 63
Strömungsarme, flache und kiesbedeckte Abschnitte bilden den Die Färbung der Kopfunterseite ist ein wichtiges Unterscheidungs-
Lebensraum der kleinen Grundeln. kriterium bei Zwergdrachengrundeln.
Während die Gattungsbestimmung Durch schlängelnde Körperbewegun-
recht einfach ist – Schismatogobius spp. gen wühlen sie sich blitzschnell bei den
sind komplett unbeschuppt –, ist die si- kleinsten Störungen ein, sodass nur noch
chere Artbestimmung lebender Tiere fast Kopf und Schwanz herausragen. Die Ge-
unmöglich, da sich alle Arten äußerlich schlechter lassen sich gut unterscheiden:
stark ähneln, wobei die Variationsbreite Männchen haben einen deutlich größeren
innerhalb einer Art hoch ist. In der Färbung Kiefer als Weibchen, bei vielen Arten ist die
gleicht kein Individuum völlig dem anderen, Maulinnenseite der Männchen leuchtend
auch das individuelle Farbwechselvermö- gelb bis orange. Mit weit aufgerissenem
gen ist stark ausgeprägt. Maul stellen sie diese auffällige Färbung bei
Ein wichtiges artspezifisches Merkmal Revierstreitigkeiten, aber auch gelegentlich
ist die Zeichnung der Kopfunterseite, die bei Störungen am oder im Aquarium zur
wir bei unseren Aquarienbewohnern aller- Schau.
dings nur selten sehen können. Ein weite-
res Bestimmungskriterium ist die Zahl der
Brustflossenstrahlen, anhand derer sich Ein typischer Lebensraum von Schismatogobius spp.: der Fluss Alegre auf Nord-Panay.
aber nur Artengruppen unterscheiden
lassen, ansonsten ist man zur sicheren
Bestimmung auf DNS-Untersuchungen
angewiesen.
Arten gleichen sich
Glücklicherweise ist die Artbestimmung
keine Voraussetzung für die erfolgreiche
Haltung, nach den bisherigen Kenntnissen
gleichen sich die bekannten Arten sehr
stark bezüglich Habitatanspruch und Le-
bensweise. Diese mit einer Standardlänge
zwischen 16 und etwa 40 mm sehr klein
bleibenden Fischchen leben bodennah. In
der Natur findet man sie in sauberen Flüs-
sen mit geringer bis stärkerer Strömung in
Bereichen mit grobsandigem bis feinkiesi-
gem Bodengrund.
3/2022 63