Page 21 - Aquaristik Fachmagazin Ausgabe 04/2021
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manchen  Lebendgebärenden,  Bärblin-
           gen  und  mehr,  weil  sich  diese  Fische  in
           größeren Aquarien zu sehr der Kontrolle
           entziehen. Es geht also grundsätzlich nicht
           um das Volumen des Aquariums per se,
           sondern um die Ansprüche der Fische.
              Auch ein sehr kleiner Fisch, der kaum
           3 cm lang wird, kann für so ein Nano-Aqua-
           rium ungeeignet sein, wenn er z. B. ein gro-
           ßes Schwimmbedürfnis hat, andererseits

           kann  ein  einzelner  Paradiesfisch-Pascha,
           der  unverträglich  geworden  ist  und  nur
           noch in Ruhe seinen Lebensabend verle-
           ben möchte, in 20 Litern gut aufgehoben
           sein,  obwohl  er  10-12  cm  lang  ist,  aber   Ungeachtet des gruseligen Namens ist Danionella dracula aus Burma völlig harmlos: Die
           ohne Not kaum noch schwimmt.            Glasbärblinge dieser Gattung gehören mit 1-2 cm Länge zu den kleinsten Fischen der Welt.

            FaziT

           Die Nano-Aquaristik im Sinne vom Betrieb
           von Aquarien unter 20 Liter Fassungsver-
           mögen ist auch heutzutage absolut zeitge-
           mäß, ja geradezu unverzichtbar für viele

           Miniaturfischarten und für solche Fischar-
           ten, die sich auf Kleinst- und Restgewässer
           als Lebensraum spezialisiert haben. Und
           an die große Vielfalt von wunderschönen
           und hochinteressanten Wirbellosen, die
           sich für diese Nano-Aquarien eignen, ist
           dabei noch gar nicht gedacht!

                      Text & Fotos: Frank S����er

                                                   Der Ziersalmler Nannostomus anduzei aus dem orinoko und Rio negro gehört zu den
                                                   kleinsten Fischarten Südamerikas und ist in kleinen Aquarien sehr gut aufgehoben.


             Im „Gutachten über die Anforderun-

             gen an die Haltung von Zierfischen,
             die mindestens eingehalten wer-

             den sollen“, welches im Auftrag des
             Bundesministeriums für Ernährung,

             Landwirtschaft und Verbraucher-
             schutz 1998 erstellt wurde, wird
             zwar das berühmte 54-Liter-Becken
             als Mindestgröße für ein Fischaqua-
             rium angegeben, jedoch sind unter
             anderem „zur Zucht bzw. zur Zucht-
             vorbereitung, für Ausstellungen und

             Wettbewerbe sowie für die Pflege

             besonders kleiner Arten abweichen-
             de Behältergrößen zulässig“.          Prachtzwergguramis, hier die Art Parosphromenus gunawani, kann man gut in kleinen

                                                   Artenbecken pflegen und züchten.


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