Page 57 - Aquaristik Fachmagazin Ausgabe 01/2016
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lem durch den VDA (Verband der deut- Schauaquarium mit Fischen steht. Denn
schen Aquarien- und Terrarienvereine dieser Teil des Tierschutzgesetzes gilt nur
e.V., Dachverband der Aquarianer) sowie für Wirbeltiere, nicht für Wirbellose
einige Vereine ermöglicht. Teilnahme an wie Garnelen. Diese dürfen ohne die
einem Seminar mit anschließender bestan- Genehmi gung nach § 11 gehandelt wer-
dener Prüfung reicht dazu aus. den. Übrigens brauchen auch private
Eine Verordnung, nach der jeder, der Züchter, die eine bestimmte Summe
ein Aquarium hat, einen Sachkundenach- überschreiten (derzeit 2.000 € Umsatz
weis haben müsste, wäre der Tod der im Jahr, nicht etwa Gewinn!), eine sol- Foto: Thorben Wengert, Pixelio
Aquaristik. Da eine solche Vorschrift aber che Genehmigung, auch wenn sie keine
nicht zu kontrollieren wäre, da Aquarien Steuern zahlen. Das kann das Finanz-
sich ja fast immer innerhalb einer Privat- amt festlegen, wenn die Ausgaben hö-
wohnung befinden, die unter dem beson- her als die Einnahmen sind und keine
deren Schutz des Grundgesetzes steht, ist Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht.
eine solche Verordnung unwahrscheinlich. Es wird die Fischzucht dann als Lieb- Nicht nur in Deutsch-
Aber für einzelne Arten oder ganze Fisch- haberei deklarieren und man darf die Ein- land, sondern auch in
gruppen wäre dies sehr wohl möglich. Und nahmen selbst dann behalten, wenn sie
auch für andere Tiere. gelegentlich höher als die Ausgaben sind. Europa besteht die Ten-
Seit 2014 brauchen auch die Veranstal- denz, im Bereich der
SACHKUNDE NACH § 11 ter von Fischbörsen, selbst wenn keine ge- Tierhaltung immer mehr
Der § 11 des Tierschutzgesetzes lautet aus- werblichen Züchter zugelassen sind, eine Vorschriften zu erlassen,
zugsweise: „Wer … Tierbörsen zum Zwe- Genehmigung nach § 11. Dazu kommt ein die unser Hobby regle-
cke des Tausches oder Verkaufes von polizeiliches Führungszeugnis, das vom mentieren. Wir werden
Tieren durch Dritte durchführen oder … Amtstierarzt ebenfalls gefordert wird. Eine dies aufmerksam beob-
gewerbsmäßig … mit Wirbeltieren han- Vertretung kann oft mit einer Genehmi- achten und Sie informie-
deln … will, bedarf der Erlaubnis der zu- gung nach § 2 auskommen, das wird meist ren, wenn es etwas Neu-
ständigen Behörde.“ Diese zuständige Be- anerkannt. es gibt, was die Aquaris-
hörde ist der Amtstierarzt. Verantwortlich für das Erteilen der Ge- tik betrifft.
Der zweite Teil dieses Paragraphen galt nehmigung nach § 11 ist, wie beschrie-
schon länger. Danach muss nicht nur jeder, ben, der Amtstierarzt. Er kann diese Prü-
der ein Geschäft mit einer Zierfischabtei- fung auch selbst abnehmen. Tut er dies,
lung hat, eine solche Genehmigung haben, gilt die Genehmigung auch nur für seinen nehmigung nach § 11 beim Ordnungsamt
es reicht bereits, wenn im Geschäft ein Amtsbezirk. Einmal abgelegt, wird die Ge- hinterlegt, das auch die Einhaltung über-
wacht. Sie ist nicht zeitlich begrenzt.
Da aber viele Amtstierärzte mit Fi-
schen und Aquarien kaum in Berührung
kommen, verweisen sie Interessenten oft
an eine Stelle, bei der die Schulung und
Prüfung abgelegt werden kann. Solche
Institutionen sind etwa der BNA (Bun-
desverband für fachgerechten Natur- und
Artenschutz e.V.), der VDA, der ZZF (Zen-
tralverband Zoologischer Fachbetriebe
e.V.) und einige Tierärztliche Hochschulen.
Zumindest bei den Erstgenannten ist der
Sachkundenachweis nach § 11 bundesweit
anerkannt. Dann reicht die Vorlage beim
Amtstierarzt, der ihn akzeptiert.
Auch wer einen Großhandel betreibt, braucht Sachkunde nach § 11. Text & Fotos: Harro Hieronimus
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