Page 57 - Aquaristik Fachmagazin Ausgabe 01/2016
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lem  durch  den  VDA  (Verband  der  deut-   Schauaquarium  mit  Fischen  steht.  Denn
                schen  Aquarien-  und  Terrarienvereine     dieser Teil des Tierschutzgesetzes gilt nur
                e.V., Dachverband der Aquarianer) sowie   für  Wirbeltiere,  nicht  für  Wirbellose
                einige Vereine ermöglicht. Teilnahme an   wie  Garnelen.  Diese  dürfen  ohne  die
                einem Seminar mit anschließender bestan-   Genehmi gung nach § 11 gehandelt wer-
                dener Prüfung reicht dazu aus.       den.  Übrigens  brauchen  auch  private
                  Eine Verordnung, nach der jeder, der   Züchter,  die  eine  bestimmte  Summe
                ein Aquarium hat, einen Sachkundenach-   überschreiten  (derzeit  2.000  €  Umsatz
                weis  haben  müsste,  wäre  der  Tod  der     im  Jahr,  nicht  etwa  Gewinn!),  eine  sol-                Foto: Thorben Wengert, Pixelio
                Aquaristik. Da eine solche Vorschrift aber   che Genehmigung, auch wenn sie keine
                nicht zu kontrollieren wäre, da Aquarien   Steuern  zahlen.  Das  kann  das  Finanz-
                sich ja fast immer innerhalb einer Privat-  amt  festlegen,  wenn  die  Ausgaben  hö-
                wohnung befinden, die unter dem beson-  her  als  die  Einnahmen  sind  und  keine
                deren Schutz des Grundgesetzes steht, ist   Gewinnerzielungsabsicht  dahinter  steht.
                eine solche Verordnung unwahrscheinlich.   Es  wird  die  Fischzucht  dann  als  Lieb-   Nicht nur in Deutsch-
                Aber für einzelne Arten oder ganze Fisch-  haberei deklarieren und man darf die Ein-   land, sondern auch in
                gruppen wäre dies sehr wohl möglich. Und   nahmen selbst dann behalten, wenn sie
                auch für andere Tiere.               gelegentlich höher als die Ausgaben sind.   Europa besteht die Ten-
                                                     Seit  2014  brauchen  auch  die  Veranstal-   denz, im Bereich der
                SACHKUNDE NACH § 11                  ter von Fischbörsen, selbst wenn keine ge-  Tierhaltung immer mehr
                Der § 11 des Tierschutzgesetzes lautet aus-   werblichen Züchter zugelassen sind, eine     Vorschriften zu erlassen,
                zugsweise: „Wer … Tierbörsen zum Zwe-  Genehmigung nach § 11. Dazu kommt ein   die unser Hobby regle-
                cke  des  Tausches  oder  Verkaufes  von   polizeiliches  Führungszeugnis,  das  vom     mentieren. Wir werden
                Tieren durch Dritte durchführen oder …     Amtstierarzt ebenfalls gefordert wird. Eine     dies aufmerksam beob-
                gewerbsmäßig  …  mit  Wirbeltieren  han-  Vertretung kann oft mit einer Genehmi-   achten und Sie informie-
                deln … will, bedarf der Erlaubnis der zu-  gung nach § 2 auskommen, das wird meist     ren, wenn es etwas Neu-
                ständigen Behörde.“ Diese zuständige Be-  anerkannt.                           es gibt, was die Aquaris-
                hörde ist der Amtstierarzt.            Verantwortlich für das Erteilen der Ge-   tik betrifft.
                  Der zweite Teil dieses Paragraphen galt   nehmigung  nach  §  11  ist,  wie  beschrie-
                schon länger. Danach muss nicht nur jeder,   ben, der Amtstierarzt. Er kann diese Prü-
                der ein Geschäft mit einer Zierfischabtei-  fung auch selbst abnehmen. Tut er dies,
                lung hat, eine solche Genehmigung haben,   gilt die Genehmigung auch nur für seinen     nehmigung nach § 11 beim Ordnungsamt
                es  reicht  bereits,  wenn  im  Geschäft  ein   Amtsbezirk. Einmal abgelegt, wird die Ge-     hinterlegt, das auch die Einhaltung über-
                                                                                         wacht. Sie ist nicht zeitlich begrenzt.
                                                                                            Da  aber  viele  Amtstierärzte  mit  Fi-
                                                                                         schen und Aquarien kaum in Berührung
                                                                                         kommen, verweisen sie Interessenten oft
                                                                                         an eine Stelle, bei der die Schulung und
                                                                                         Prüfung  abgelegt  werden  kann.  Solche
                                                                                         Institutionen  sind  etwa  der  BNA  (Bun-
                                                                                         desverband für fachgerechten Natur- und
                                                                                         Artenschutz e.V.), der VDA, der ZZF (Zen-
                                                                                         tralverband  Zoologischer  Fachbetriebe
                                                                                         e.V.) und einige Tierärztliche Hochschulen.
                                                                                         Zumindest bei den Erstgenannten ist der
                                                                                         Sachkundenachweis nach § 11 bundesweit
                                                                                         anerkannt. Dann reicht die Vorlage beim
                                                                                         Amtstierarzt, der ihn akzeptiert.

                Auch wer einen Großhandel betreibt, braucht Sachkunde nach § 11.                Text & Fotos: Harro Hieronimus



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