Page 36 - CaridinaAusgabe 3/2021
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„Animal Health Law“ –








                Was bedeutet das für Hobbyaquarianer?





        der EU-Tiergesundheitsrechtsakt sorgt für Verunsicherung bei Garnelenhaltern




        Die neue Verordnung gilt seit dem 21. April   von für den Menschen gefährlichen Tier-  zusä tzlich  geeignete  Maßnahmen  zum
        auf EU-Ebene, doch es gibt verschiedene   seuchen und -krankheiten (etwa Tollwut,   Schutz vor biologischen Gefahren („Biosi-
        Gerüchte und Fragen zu diesem Thema. Es   Ringelwürmer und andere Parasiten), hat   cherheitsmaßnahmen“) zu ergreifen“.

        sind auch noch immer nicht alle Regelun-  aber  auch  Aspekte  der  Lebensmittelsi-

        gen beschlossen, die national angepasst   cherheit und des Tierschutzes (so soll es   fIScHE UNd KrEBSTIErE

        und umgesetzt werden müssen. Mit dem   etwa  helfen,  illegalen  Welpenhandel  zu   Zierwassertiere  (Fische,  Mollusken  und
        „Animal Health Law“ (AHL) und den soge-  bekämpfen).                      Krebstiere)  gelten  als  Heimtiere,  wenn



        nannten Tertiärrechtsakten (Ergänzungen)   Nach fünf Jahren Übergangsfrist wird   sie zu privaten Zwecken gehalten werden
        werden über 50 Richtlinien und Verord-  das AHL jetzt seit April angewendet. Grob   und nicht für den Handel. Private Haus-
        nungen sowie über 400 Durchführungsakte   sagt es: „Wer Wassertiere hä lt, ist fü r die   halte mit Heimtieren sind also vom AHL


        in Europa aufgehoben und neu zusammen-  Gesundheit der gehaltenen Tiere und eine   ausgenommen.
        gefasst.                             gute  Tierhaltungspraxis  verantwortlich,   Jedoch  gelten  nicht  nur  Zierfischein-

          Das AHL soll als EU-Gesetz für unsere 28   stellt einen verantwortungsvollen Umgang   zel- und -großhandel als Betriebe, sondern

        Mitgliedsstaaten eine einzelne Rechtslage   mit Tierarzneimitteln sicher und minimiert   auch „Kellerzuchten“, und die Halter dort

        schaffen und Mitgliedsstaaten die Möglich-  das Risiko der Ausbreitung von Seuchen.   als  Unternehmer  –  mit  allen  Pflichten.



        keiten geben, angemessen zu reagieren.   Diese  Vorschrift  betrifft  auch  Heimtier-  Unternehmer  müssen  sich  registrieren


        Es dient der Vorbeugung und Bekämpfung   halter.“  Weiterhin  hätten  „Unternehmer   und eventuell den Betrieb zulassen sowie


                                                                                  besondere  Vorschriften  beim  Transport
                                                                                  beachten.
                                                                                    Auch nicht-gewerblicher Transport von
                                                                                  Tieren innerhalb der EU ist (ab 2026) regle-

                                                                                  mentiert. Dazu sollen die Mitgliedsstaaten
                                                                                  Heimtierhaltern noch leicht verständliche

                                                                                  und zugängliche Informationen zur Verfü-

                                                                                  gung stellen.
                                                                                  INfoS BEIM VErKaUf
                                                                                  Karpfen, Kois, Goldfische und Graskarpfen

                                                                                  sind hier als mögliche Träger oder Überträ-

                                                                                  ger von KHV-I (Koi-Herpesvirus-Infektion)

                                                                                  einerseits  betroffen  sowie  alle  dekapo-
                                                                                  den  Krebse  (Zwerggarnelen,  Flusskrebse
                                                                                  und Krabben) bei der hochansteckenden

                                                                                  WSD (White Spot Disease = Weißflecken-

                                                                                  syndrom-Virus). Die tritt häufig in Aqua-

                                                                                  kulturen  bei  Penaeus-Garnelen  für  die
                                                                                  Speiseindustrie auf, kann aber prinzipiell
         Auszug aus der VDA-Zusammenfassung.                                      alle dekapoden Krebse befallen. Niedere



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