Page 36 - CaridinaAusgabe 3/2021
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„Animal Health Law“ –
Was bedeutet das für Hobbyaquarianer?
der EU-Tiergesundheitsrechtsakt sorgt für Verunsicherung bei Garnelenhaltern
Die neue Verordnung gilt seit dem 21. April von für den Menschen gefährlichen Tier- zusä tzlich geeignete Maßnahmen zum
auf EU-Ebene, doch es gibt verschiedene seuchen und -krankheiten (etwa Tollwut, Schutz vor biologischen Gefahren („Biosi-
Gerüchte und Fragen zu diesem Thema. Es Ringelwürmer und andere Parasiten), hat cherheitsmaßnahmen“) zu ergreifen“.
sind auch noch immer nicht alle Regelun- aber auch Aspekte der Lebensmittelsi-
gen beschlossen, die national angepasst cherheit und des Tierschutzes (so soll es fIScHE UNd KrEBSTIErE
und umgesetzt werden müssen. Mit dem etwa helfen, illegalen Welpenhandel zu Zierwassertiere (Fische, Mollusken und
„Animal Health Law“ (AHL) und den soge- bekämpfen). Krebstiere) gelten als Heimtiere, wenn
nannten Tertiärrechtsakten (Ergänzungen) Nach fünf Jahren Übergangsfrist wird sie zu privaten Zwecken gehalten werden
werden über 50 Richtlinien und Verord- das AHL jetzt seit April angewendet. Grob und nicht für den Handel. Private Haus-
nungen sowie über 400 Durchführungsakte sagt es: „Wer Wassertiere hä lt, ist fü r die halte mit Heimtieren sind also vom AHL
in Europa aufgehoben und neu zusammen- Gesundheit der gehaltenen Tiere und eine ausgenommen.
gefasst. gute Tierhaltungspraxis verantwortlich, Jedoch gelten nicht nur Zierfischein-
Das AHL soll als EU-Gesetz für unsere 28 stellt einen verantwortungsvollen Umgang zel- und -großhandel als Betriebe, sondern
Mitgliedsstaaten eine einzelne Rechtslage mit Tierarzneimitteln sicher und minimiert auch „Kellerzuchten“, und die Halter dort
schaffen und Mitgliedsstaaten die Möglich- das Risiko der Ausbreitung von Seuchen. als Unternehmer – mit allen Pflichten.
keiten geben, angemessen zu reagieren. Diese Vorschrift betrifft auch Heimtier- Unternehmer müssen sich registrieren
Es dient der Vorbeugung und Bekämpfung halter.“ Weiterhin hätten „Unternehmer und eventuell den Betrieb zulassen sowie
besondere Vorschriften beim Transport
beachten.
Auch nicht-gewerblicher Transport von
Tieren innerhalb der EU ist (ab 2026) regle-
mentiert. Dazu sollen die Mitgliedsstaaten
Heimtierhaltern noch leicht verständliche
und zugängliche Informationen zur Verfü-
gung stellen.
INfoS BEIM VErKaUf
Karpfen, Kois, Goldfische und Graskarpfen
sind hier als mögliche Träger oder Überträ-
ger von KHV-I (Koi-Herpesvirus-Infektion)
einerseits betroffen sowie alle dekapo-
den Krebse (Zwerggarnelen, Flusskrebse
und Krabben) bei der hochansteckenden
WSD (White Spot Disease = Weißflecken-
syndrom-Virus). Die tritt häufig in Aqua-
kulturen bei Penaeus-Garnelen für die
Speiseindustrie auf, kann aber prinzipiell
Auszug aus der VDA-Zusammenfassung. alle dekapoden Krebse befallen. Niedere
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