Page 50 - Caridina Ausgabe 3/2016
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PRAXIS
Geschützte Tiere Foto: bykst, Pixabay
Wirbellose und das Tierschutzgesetz, denn nicht nur Wirbeltiere
genießen Schutz
Das Tierschutzgesetz (TSchG) hat ein wich- Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, künftigen Generationen die natürlichen Le-
tiges Ziel, das in § 1 wie folgt formuliert Leiden oder Schäden zufügen.“ Seit 2002 bensgrundlagen und die Tiere im Rahmen
ist: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der ist der Tierschutz auch im Grundgesetz der verfassungsmäßigen Ordnung durch
Verantwortung des Menschen für das Tier verankert, wobei die Formulierung deut- die Gesetzgebung und nach Maßgabe von
als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohl- lich sperriger als im TSchG ist: „Der Staat Gesetz und Recht durch die vollziehende
befinden zu schützen. Niemand darf einem schützt auch in Verantwortung für die Gewalt und die Rechtsprechung.“ Im Prin-
zip bedeutet dies nur, dass der Tierschutz
nach einem Gesetz vollzogen werden
muss, eben dem TSchG. Weitergehende
Forderungen können daraus nicht abge-
leitet werden.
TSCHG NUR FÜR WIRBELTIERE?
Oft hört man, dass das TSchG ja nur für
Wirbeltiere gilt. Liest man aber die beiden
oben genannten Zitate aufmerksam, so
fällt dort das Wort Wirbeltiere gar nicht.
Wer sich Wirbellose zulegt, muss über eine
grundlegende Sachkunde verfügen.
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