Page 50 - Caridina Ausgabe 3/2016
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PRAXIS









































            Geschützte Tiere                                                                                             Foto: bykst, Pixabay







                       Wirbellose und das Tierschutzgesetz, denn nicht nur Wirbeltiere

                                                       genießen Schutz






            Das Tierschutzgesetz (TSchG) hat ein wich-  Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,   künftigen Generationen die natürlichen Le-
            tiges Ziel, das in § 1 wie folgt formuliert   Leiden oder Schäden zufügen.“ Seit 2002   bensgrundlagen und die Tiere im Rahmen

            ist: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der   ist  der  Tierschutz  auch  im  Grundgesetz   der  verfassungsmäßigen  Ordnung  durch
            Verantwortung des Menschen für das Tier   verankert, wobei die Formulierung deut-  die Gesetzgebung und nach Maßgabe von
            als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohl-  lich sperriger als im TSchG ist: „Der Staat   Gesetz und Recht durch die vollziehende
            befinden zu schützen. Niemand darf einem   schützt  auch  in  Verantwortung  für  die   Gewalt und die Rechtsprechung.“ Im Prin-

                                                                                      zip bedeutet dies nur, dass der Tierschutz
                                                                                      nach  einem  Gesetz  vollzogen  werden
                                                                                      muss, eben dem TSchG. Weitergehende
                                                                                      Forderungen können daraus nicht abge-
                                                                                      leitet werden.

                                                                                      TSCHG NUR FÜR WIRBELTIERE?

                                                                                      Oft hört man, dass das TSchG ja nur für

                                                                                      Wirbeltiere gilt. Liest man aber die beiden
                                                                                      oben  genannten  Zitate  aufmerksam,  so

                                                                                      fällt dort das Wort Wirbeltiere gar nicht.

                                                                                      Wer sich Wirbellose zulegt, muss über eine
                                                                                      grundlegende Sachkunde verfügen.




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       CAR2016-03_Inhalt_Buch.indb   50                                                                              07.07.2016   16:21:47
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