Page 9 - Aquaristik Fachmagazin Ausgabe 2/2023
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Neuer Killifisch
Mit Moema juanderibaensis wird ein
neues Mitglied aus der Familie der
Bachlinge (Rivulidae) beschrieben,
das in flachen, temporären Tümpeln
im dichten Wald gesammelt wurde, Foto: Drawert, H. A. (2022) / CCBY 4.0
einem Biotoptyp, der lokal als „Curichi“
bekannt ist. Das Wasser war typischer-
weise Schwarzwasser, dunkelbraun
und leicht sauer (pH 6,4-6,6). Benannt www.daehne-aquaristik.de/aq-2-23
wurde dieser Saisonfisch nach der Ty-
puslokalität in Bolivien, der Ranch „Juan Deriba“. Damit gibt es jetzt 21 Arten in der Gattung Moema.
Die meisten bewohnen temporäre Tümpel im Amazonasbecken und nur eine Art kommt im oberen
Einzugsgebiet in Paraguay vor. M. juanderibaensis lebt im oberen Einzugsgebiet des Río Madeira.
Literatur: D������, H. A. (2022): A new species of the seasonal killifish genus Moema (Cyprinodontiformes: Rivuli-
dae) from the Piraí watershed in the Southwest Amazon basin. Neotropical Ichthyology 20 (4): e220067.
GLAS GARTEN
CITES: Zebrawels in Anhang II – was das bedeutet
Über 2.500 Teilnehmer aus 176 Vertragsstaaten schutzbehörden sowie lückenloses Führen von
und 184 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Zuchtbüchern. Die Listung in Anhang II verpflich-
haben auf der 19. „Convention on International tet jeden Halter und Züchter, Bestandsverän-
Trade in Endangered Species of Wild Fauna and derungen mitzuteilen, ein Zuchtbuch zu führen
Flora – Conference of the Parties“ in Panama und bei Abgabe von Nachzuchten dem neuen
um Entscheidungen zum internationalen Wild- Besitzer einen Herkunftsnachweis auszuhändi-
tierhandel gerungen. Das berichtet der VDA gen, der wiederum die neu erworbenen Tiere
(Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und bei seiner Artenschutzbehörde anmelden und
Terrarienkunde gegründet 1911). Dabei lag auch jede Änderung mitteilen muss.
der CITES-Kommission die Rekordzahl von 52 Die Haltung „Sieht doch keiner, ist mir egal“,
Listungsvorschlägen für rund 600 Tier- und Pflan- kann der VDA „auf keinen Fall empfehlen!“ Der
zenarten vor. In Anhang II wurde nun auch der Besitzer müsse die legale Herkunft seiner Tiere
Zebrawels (Hypancistrus zebra) gelistet, auch nachweisen. „Deshalb appellieren wir an alle
bekannt als L 46. Halter, ihre Bestände vor Inkrafttreten der Unter-
Die beschlossenen Listungen und Höherstu- schutzstellung an die Behörde zu melden.“ Mit
fungen von rund 260 Amphibien, Reptilien und dieser formlosen Vorabmeldung könne der Hal-
teils auch in der Aquaristik relevanten Fisch- ter die aufwendige Nachweispflicht des legalen
arten bedeuten bürokratische Mehrarbeit. Erwerbs umgehen, da die Tiere bisher keinerlei
Eine Aufnahme in die hier unter dem Namen Pflichten im Artenschutzrecht unterlagen.
„Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ www.daehne-aquaristik.de/aq-2-23
bekannte Vereinbarung hat für
Halter und Züchter weitreichende
Konsequenzen: CITES-Anhang I be-
deutet verpflichtende Beantragung
der Haltung, Züchtergenehmigung
und regelmäßige Meldung der
Tierbestände an die lokalen Arten-
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